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Massive rechtliche Bedenken gegen Kommunalwahltermin am 30. August

Landespolitik

Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 gibt es massive rechtliche Bedenken. „Die Regierung Rüttgers provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert“, erklärte Liesel Koschorreck, SPD-Landtagsabgeordnete.
Das neue NRW-Kommunalwahlrecht sehe genau wie das alte nur eine sehr kurze Frist (vier Wochen bzw. ein Monat) zwischen Wahl und Amtsantritt vor, machte Koschorreck deutlich. Nur für 2009 habe Schwarz-Gelb eine abweichende Frist von mehr als vier Monaten durchsetzen wollen, weil um jeden Preis eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl verhindert werden sollte. Koschorreck: "Diesen Verfassungsbruch hat das oberste Gericht des Landes mit dem vernichtenden Urteil gekippt, CDU und FDP hätten gegen das Demokratieprinzip in der Landesverfassung verstoßen.

Der Verfassungsgerichtshof habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühest mögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2001 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betont Liesel Koschorreck.
„Die Menschen im Land haben überhaupt kein Verständnis mehr für diesen weiteren Anschlag auf die Demokratie. Sie wollen keinen zusätzlichen Wahltermin zwei Wochen nach den Sommerferien, bei dem die Wahlbeteiligung in den Keller geht und der auch noch 42 Millionen Euro an Steuergeld kostet.“

 

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