Landrat Spelthahn missbraucht sein Amt schamlos für den Kampf um die Wiederwahl
„Wo Hang zum Größenwahn und Bedürfnis zur Selbstdarstellung in Amtsmissbrauch und Verschwendung von öffentlichen Mitteln in Millionenhöhe enden, sind die Grenzen des Anstands längst überschritten.“
Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass Amtsinhaber, die sich zur Wiederwahl stellen, Zurückhaltung wahren müssen, umso mehr, je näher die Wahl rückt.
Schon die Veröffentlichung des „Kreisrund“ Anfang August (kreisweite Beilage zum "Super Sonntag) kann daher schon nicht mehr gebilligt werden. Das Fass zum Überlaufen brachte dann die Veröffentlichung des „Wir machen das“ am 18. August in der Aachener Zeitung und den Aachener Nachrichten.
Die SPD hat daher Klage gegen dieses Vorgehen von Spelthahn eingereicht.
Finanziert wurden die Werbeblätter des Landrates angeblich durch Anzeigen; wer sie durchblättert, wird feststellen, dass die meisten davon von Gesellschaften und Unternehmen sind, an denen der Kreis beteiligt ist oder ihm verbunden sind. Spelthahn hat damit den Einfluss seines Amtes skrupellos für seine eigenen Zwecke missbraucht.
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Aber damit nicht genug:
Wolfgang Spelthahn ist der „teuerste“ Landrat, den der Kreis Düren je hatte. Kein Landrat vor ihm hat so skrupellos seinen Einfluss in öffentlichen Unternehmen missbraucht, um sich selbst in Szene zu setzen. Koste es, was es wolle. Er handelt unrechtmäßig und nur zum eigenen Vorteil. Daher ist er im Amt nicht mehr tragbar!