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SPD Distrikt Ellen

Landrat rudert zurück!

Kommunalpolitik

Spelthahn erkennt Unterlassungsansprüche der SPD an

Kreis Düren. Nachdem die SPD beim Verwaltungsgericht Aachen gegen den Amtsmissbrauch von Landrat Spelthahn geklagt hatte und darüber hinaus eine einstweilige Anordnung gegen den Landrat beantragt hatte, in der ihm untersagt werden sollte, weiter in seiner amtlichen Eigenschaft unerlaubte Öffentlicharbeit zu seinen Gunsten zu betreiben, rudert Wolfgang Spelthahn kräftig zurück.

Kurz vor dem Verstreichen der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme teilten Spelthahns Anwälte dem Gericht mit, dass ihr Mandant „rechtsverbindlich“ erklärt, in amtlicher Eigenschaft bis zur Kommunalwahl keine weiteren Erfolgsberichte als Briefe, Flugblätter, Beilagen zu Presseerzeugnissen zu versenden.

Download Infoblatt zu Spelthahns Amtsführung

Damit war Spelthahn allen Anordnungsansprüchen der SPD nachgekommen, sodass man Seitens der Sozialdemokraten auf eine Weiterverfolgung der Klage auf einstweilige Anordnung verzichten konnte.

Allerdings erhält die SPD die eigentliche Klage in der Sache weiter aufrecht, damit nun gerichtlich festgestellt werden kann, dass Spelthahn sich nicht rechtskonform verhalten hat.

„Die erste Runde haben wir gewonnen. Der Landrat musste kleinlaut zurück rudern,“ erklärte der Vorsitzende der SPD im Kreis Düren, Dietmar Nietan. Nun sei man noch optimistischer auch mit der eingereichten Klage vor Gericht Recht zu bekommen.

Nicht etwa mit CDU Wahlkampfmitteln, sondern mit Zehntausenden von Euro aus öffentlichen Mitteln finanziert, hatte Wolfgang Spelthahn kurz vor der Kommunalwahl Werbebroschüren als Beilagen zum „Super Sonntag“ und zu den Dürener/Jülicher Nachrichten, bzw. Dürener/Jülicher Zeitung veröffentlicht.

Herausgegeben wurden die nur mühsam als „offizielle“ Informationen des Kreises Düren getarnten Wahlkampfblätter nicht etwa von der CDU, sondern von Wolfgang Spelthahn als Landrat und Behördenleiter des Kreises Düren.

Diese Art der Einflussnahme von Behörden und Behördenleiter hat aber das Bundesverfassungsgericht bereits 1976 in einem höchstrichterlichen Urteil untersagt.

Die SPD hatte darauf hin am 21. August gegen den Landrat eine entsprechende Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht, weil der Landrat durch seine Vorgehensweise die Chancengleichheit der Parteien verletzt hat.

 

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