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SPD Distrikt Ellen

Bröker und Koschorreck fordern Entlastung

Kreistagsfraktion

Jens Bröker
Jens Bröker, Vorsitzender der Kreistagsfraktion

Zur beabsichtigten Senkung der Beteiligung des Bundes an Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II nehmen der SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzende Jens Bröker und die stellvertretende Landrätin Liesel Koschorreck, MdL wie folgt Stellung:

„Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 17.10.2007 beschlossen, die Beteili-gung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II zu senken. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, ebenso wie für 13 weitere Bundesländer, eine Reduzierung der Höhe der Bundesbeteiligung von 31,2% auf 28,6%. Für Baden-Württemberg ist eine Senkung von 35,2% auf 32,6%und für Rheinland-Pfalz von 41,2% auf 38,6% beabsichtigt.

Im weiteren Verfahren ist nunmehr vorgesehen, den entsprechenden Gesetzentwurf dem Parlament, nach erneuter Abstimmung zwischen den Bundesressorts, zur ab-schließenden Beschlussfassung vorzulegen. Aus Sicht der Kommunen dieses Landes und insbesondere auch aus Sicht des Kreises Düren ist die vorgesehene Entscheidung in keiner Weise gerechtfertigt. Die Verknüpfung der Höhe der Bundesbeteiligung an die Zahl der Bedarfsgemeinschaften entbehrt von Anfang an jeder sachlichen Grund-lage. Entscheidend für die finanzielle Belastung der kommunalen Haushalt mit den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II ist nicht die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern vielmehr die Höhe der für diese tatsächlich erforderlichen Aufwendungen für die Finanzierung der Unterkunft. Diese Gesamtkosten sind aber, anders als die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, in dem betrachteten Zeitraum nicht gesunken, sondern vielmehr um fast 10% gestiegen.

Jeder von uns erlebt es, dass die Kosten der Lebenshaltung ständig steigen. Die Kos-ten für Miete und Nebenkosten, insbesondere Energiepreise, spielen hierbei eine we-sentliche Rolle. Eine Absenkung der Bundesbeteiligung ist in dieser Situation inhaltlich nicht begründet und bedeutet im Ergebnis eine Entlastung des Bundes zum Nachteil der Städte und Gemeinden in diesem Land.

Für den Kreis Düren bedeutet die vorgesehene Absenkung der Bundesbeteiligung nach Aussagen der Kreisverwaltung eine Belastung von ca. 1.000.000 €. Eine Summe, mit der man sehr viel für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in ihrem unmittelbaren Le-bensumfeld hätte gestalten können.

Diese weitere Belastung der kommunalen Haushalte muss verhindert werden. Statt-dessen gilt es letztlich das gesetzliche Ziel einer dauerhaften Entlastung der Kommu-nen um jährlich bundesweit 2,5 Mrd. € zu realisieren.

 

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