Zuständigkeit der Überwachung von Schulpflichtversäumnissen im Kreishaus unklar
"Eine gute Schulausbildung ist das A und O für die Zukunft junger Menschen. Es gibt aber viele Jugendliche, die in schwierigen Lebenssituationen die Schule abbrechen oder nach dem Ende der Sekundarstufe eins ohne Ausbildung dastehen und auch die Angebote der Berufskollegs für diese Fälle nicht nutzen," beschreibt Liesel Koschorreck MdL die Ausgangssituation. "Schule und Jugendämter haben die Pflicht, gemeinsam mit den Jugendlichen und den Eltern Lösungen zu erarbeiten. Dazu muss aber erst einmal bekannt sein, wer betroffen ist. Im Kreis Düren scheint dies nicht der Fall zu sein," kritisiert Koschorreck die Auskünfte von Kreis-Schuldezernent Beys in dieser Frage.
Fast 50 Schulen im Kreis Düren entlassen jedes Jahr Schülerinnen und Schüler aus der Mittelstufe (Sek. Stufe 1). Die meisten wechseln zu anderen Schulen, seien es Gesamtschulen, Gymnasien oder Berufskollegs. In der Regel sind alle diese Schüler noch schulpflichtig. Ob der Wechsel tatsächlich erfolgt ist und damit der Schulpflicht genüge getan wird, muss von den abgebenden Schulen überwacht werden.