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Entscheidung fällt im Mai

Landespolitik

Verfassungsgerichtshof berät über Kommunalwahltermin

Nach dem durch Innenminister Ingo Wolf (FDP) verantworteten Terminchaos mit der Kommunalwahl ist nun Eile geboten. Der 7. Juni als Wahltermin für die Kommunalwahlen war vor drei Wochen als verfassungswidrig abgelehnt worden.

Aber auch der nun auf den 30. August festgesetzte Termin entspricht nicht den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes von NRW.

Daher verhandelt der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am 5. Mai über die erneuten Klagen von SPD und Bündnis 90/Grüne.

"Eigentlich sollte man durch Schaden klug geworden sein," meint Liesel Koschorreck MdL (SPD). Bereits viermal hat der Verfassungsgerichtshof Gesetze kassiert, die Innenminister Wolf zu verantworten hatte.

Das Chaos führt auch im Kreis Düren zu erheblichen Problemen bei den Verwaltungen sowie den Parteien und Wählervereinigungen. "Von Rechtssicherheit kann man hier kaum sprechen," kritisiert Koschorreck den Schwebezustand. Schon als die Pläne der CDU-FDP-geführten Landesregierung zur Verlegung des Kommunalwahltermins vor über einem Jahr bekannt geworden waren, hatte die SPD dagegen protestiert.

"Es ist unglaublich, wie parteitaktische Tricksereien gepaart mit handwerklichen Mängeln vernünftige Abläufe bei den anstehenden drei Wahlgängen in diesem Jahr erschweren," empört sich Koschorreck.

Schon jetzt wissen die Wahlleiter in den Städten und Gemeinden nicht, wie sie die freiwilligen Helfer für den zusätzlichen Urnengang zusammen bekommen sollen.

 

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