Das Aachener Beispiel als Vorbild nehmen
SPD: Hartz-IV-Empfängern zur Mehraufwandsentschädigung Fahrtkosten erstatten, wenn Weg zum Job länger als drei Kilometer ist
Von Jörg Abels
Kreis Düren. Ungeachtet der Ankündigung von Landrat Wolfgang Spelthahn, ein „Sozialticket“ einführen zu wollen (siehe Info), erneuert die SPD-Kreistagsfraktion ihre Forderung, Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zur Mehraufwandsentschädigung weiterhin auch die Fahrtkosten zum Ein-Euro-Job zu erstatten. Die Kreisverwaltung und die Job-com als zuständiges Fachamt hatten unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts angekündigt, bei allen neuen Brückenjobs ab 1. April keine Fahrtkosten mehr zu zahlen (wir berichteten). Man wolle nicht Gefahr laufen, vom Bund in Regress genommen zu werden, begründete Kreisdirektor Georg Beyß die schnelle Umsetzung des Urteils.
„Völlige Willkür“, betont SPD-UB-Chef Dietmar Nietan nach Rücksprache mit seiner Parteifreundin Andrea Nahles, stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses Arbeit und Soziales. Weil die Urteilsbegründung des BSG noch nicht vorliege, sei es für die Frage rechtlicher Konsequenzen noch viel zu früh.
Im Übrigen liege die Rechtsaufsicht bei den Ländern. Und das NRW-Arbeitsministerium werde erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung versuchen, einheitliche Regelungen zu schaffen, erklärt Liesel Koschorreck (MdL).