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SPD Distrikt Ellen

Aus den "Jülicher Nachrichten" vom 27. Juni 2009

Kommunalpolitik


Raoul Pöhler, SPD-Vorsitzender Aldenhoven

„Licht in viel Dunkelheit“ bringen

Raoul Pöhler erläutert auf einer Pressekonferenz seine Sicht auf einen „ Polit-Skandal“ und dessen Folgen für die Gemeinde Aldenhoven. UB-Vorsitzender Nietan zieht Parallelen zum Gebaren auf Kreisebene.

Von Antonius Wolters

Aldenhoven/Jülich. Raoul Pöhler hat gestern auf einer eigens anberaumten Pressekonferenz in Jülich sein Schweigen gebrochen. Nach Bekanntwerden des Urteils des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln zu Gunsten der Ursula Schmidt GmbH (wir berichteten), deren geschäftsführender Gesellschafter er ist, hatte sich der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Aldenhoven noch zugeknöpft gegeben.

Das ist verständlich: Pöhler, der 2007 als Bürgermeisterkandidat in Aldenhoven klar unterlag, möchte den Spieß umdrehen und das damalige Wahlkampfthema nun zu seinen Gunsten und denen seiner Partei nutzen. Ihm zur Seite saß Dietmar Nietan, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Düren, der Pöhlers Steilvorlage zu Angriffen auf Landrat Wolfgang Spelthahn nutzte.

Doch zunächst blätterte Raoul Pöhler die vermeintliche Strategie von CDU und ihrem Kandidaten Lothar Tertel auf, ihn als „größten Schuldner der Gemeinde“ persönlich zu diskreditieren. Das habe bei den Wählern „Wirkung gezeigt“, sei aber durch zwei höhere Gerichtsentscheidungen inzwischen zurecht gerückt worden. Wer damals auf ihn gezeigt habe, „müsste sich jetzt entschuldigen“. Er wolle den „Polit-Skandal“ offen legen und den Machenschaften ein Ende machen.

Dass es seinerzeit keinen Klagegrund gab, „hätte den Beteiligten klar sein müssen“, zitiert Pöhler genüsslich aus der Urteilsbegründung des OLG, wonach die Forderung der Gemeinde „gegen Treu und Glauben verstieße“. Auch das Aldenhovener Rechtsamt in Person des verstorbenen Beigeordneten Ulrich Hüttenhain hatte stets eine Nachforderung der Gemeinde aus dem Kaufvertrag bestritten. Nun belastet der Rechtsstreit nach Pöhlers Berechnungen die finanziell klamme Gemeinde mit insgesamt 91 000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten.

Wer dafür haftet? Der Beklagte hat da einige Ideen, etwa „die Wahlkampfkasse des Bürgermeisterkandidaten Tertel“. Die SPD-Fraktion werde am Donnerstag im Gemeinderat den Antrag stellen, Rechtsanwalt Koof aus Linnich in Regress zu nehmen, der mit „einem fahrlässigen Gutachten die Gemeinde auf den Klageweg geschrieben hat“. Der Kölner Anwalt Dr. Müller, der die Gemeinde bei der Revision vor dem OLG vertrat, habe sich in der Frage nach der Durchsetzbarkeit der gemeindlichen Forderung erheblich vorsichtiger geäußert. Immerhin habe die Berichterstatterin des OLG bei der mündlichen Verhandlung das Verfahren eine „Verschwendung von Steuergeldern“ genannt.Regelrecht geärgert hat sich der SPD-Vormann über die Aussage von Bürgermeister Tertel, dass er den Auftrag des Rates abgearbeitet habe. Er verschweige dabei jedoch, dass seine Stimme den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben hatte. Gerne bringe er hier „Licht in viel Dunkelheit“.

Landrat in der Pflicht

In der Pflicht sieht Pöhler auch Landrat Wolfgang Spelthahn, der sich jetzt einzuschalten und aufzuklären habe. Zu Beginn des Streits hatten sowohl Pöhler als auch der damalige Kämmerer Tertel die Rechtsaufsicht des Kreises eingeschaltet. „Die hätte auch eingreifen müssen“, sei aber untätig geblieben.

Prozesse gegen missliebige Personen sind kein Einzelfall – das hat Methode“, zieht Dietmar Nietan Parallelen zu Ereignissen auf Kreisebene. Auch dort seien „unsinnige Prozesse“ etwa gegen einen ehemaligen GWS-Geschäftsführer geführt und verloren worden, die über eine halbe Million Euro gekostet hätten. Dagegen werde der Verdacht der Untreue gegen GWS-Geschäftsführer Müller und die Geschäftsführer des Spaßbades Kreuzau nicht juristisch geklärt. Nietan: „Diese Rechtsauffassung ist mit der Demokratie nicht kompatibel.“

 

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